Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
humanfactor-qm.com — Eugen George | Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Eugen George, humanfactor-qm.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Studienbegleitungsleistungen im Bereich Qualitätsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Die Leistung ist eine Tätigkeitsleistung (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB). Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige und fachkundige Durchführung der vereinbarten Leistung — insbesondere Datenerhebung, Auswertung und Dokumentation. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine messbare Reduktion von Fehlerquoten, Stresswerten oder Krankenständen) ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht.
(3) Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Pilotstudie „Prüffähigkeitsanalyse Mensch“: Studiendesign, Baseline-Erhebung, Studienbegleitung, Auswertung und Erstellung eines Wirksamkeitsnachweises im 8D-/A3-Format
- QM-Beratung: Beratung zur Integration von BGM-Maßnahmen in das bestehende QM-System (ISO 9001, IATF 16949)
- Erstgespräch: Ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch zur Bedarfsklärung
(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag genannt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Abgrenzung: brainLight-Produkte und Drittleistungen
(1) Der Auftragnehmer vermittelt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit brainLight-Systeme (Hardware) und ggf. brainLight-Dienstleistungen (z. B. Health in Balance). Der Kauf-, Leasing- oder Mietvertrag für brainLight-Produkte kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der brainLight GmbH zustande. Der Auftragnehmer ist insoweit weder Verkäufer noch Vermieter.
(2) Gewährleistung, Produkthaftung, Mängelansprüche, Lieferzeiten und Support für brainLight-Produkte richten sich ausschließlich nach den Vertragsbedingungen der brainLight GmbH. Der Auftragnehmer haftet nicht für Eigenschaften, Funktionalität, Verfügbarkeit oder Ausfälle der brainLight-Produkte — auch dann nicht, wenn technische Probleme den Verlauf oder das Ergebnis der Pilotstudie beeinflussen.
(3) Gleiches gilt für Leistungen Dritter, die der Kunde eigenständig beauftragt (z. B. Leasing über Grenke, externe Messtechnik, Laborauswertungen).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Daten, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- Aktuelle Fehlerquoten (ppm) und Reklamationsdaten aus dem QM-System
- Schichtmodelle und Angaben zu Prüfarbeitsplätzen
- Benennung eines internen Ansprechpartners für die Studienbegleitung
- Organisatorische Unterstützung bei der Durchführung von Mitarbeiterbefragungen
(2) Verzögerungen, die auf mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die innerbetrieblichen Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotstudie zu schaffen — insbesondere Information des Betriebsrats, Bereitstellung eines geeigneten Raums für das brainLight-System und Ermöglichung der Teilnahme der Mitarbeiter während der Arbeitszeit.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Angebot anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(5) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht begonnene Leistungen zurückzuhalten, bis ausstehende Rechnungen beglichen sind. Bereits begonnene Leistungen werden ordnungsgemäß zu Ende geführt.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und entgangene Einsparungen bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
(5) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Leistung.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für:
- Produktions- und Prozessdaten (Fehlerquoten, ppm-Werte, Cpk-Werte)
- Reklamationsdaten und Auditbefunde
- Personalinformationen und Befragungsergebnisse
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, von Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden, oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen (in letzterem Fall mit vorheriger Benachrichtigung der anderen Partei, soweit zulässig).
(4) Der Auftragnehmer ist sich der besonderen Sensibilität von Qualitätsdaten in der Automotive-Zulieferindustrie bewusst und behandelt alle kundenseitigen QM-Daten entsprechend den Anforderungen der IATF 16949 an die Vertraulichkeit dokumentierter Information.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Pilotstudie werden anonymisiert durchgeführt. Es werden keine personenbezogenen Daten der teilnehmenden Mitarbeiter erhoben. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über nicht rückführbare Teilnehmer-IDs. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ist für anonymisierte Befragungsdaten nicht erforderlich.
(3) Personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten des Ansprechpartners für Vertragsabwicklung und Studienkoordination) verarbeitet der Auftragnehmer als eigenständig Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegen, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten in seinem Unternehmen selbst verantwortlich — insbesondere für die Information seiner Mitarbeiter über die Teilnahme an der Pilotstudie und ggf. erforderliche Einwilligungen oder Betriebsvereinbarungen.
(5) Nähere Angaben zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse — insbesondere Studienpläne, Auswertungen, Reports, Fragebögen und Dokumentenvorlagen — sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den internen Gebrauch (QM-System, BGM-Dokumentation, Audit-Nachweise).
(3) Methoden, Analyseverfahren, Templates und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder für eigene Beratungsleistungen genutzt werden.
(4) Veröffentlichung von Studienergebnissen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Studienergebnisse in anonymisierter oder aggregierter Form (ohne unternehmensidentifizierende Daten) zu veröffentlichen — z. B. als Fachbeitrag, in Whitepapers oder auf der eigenen Website. Eine namentliche Nennung des Kunden oder die Verwendung unternehmensidentifizierender Daten in Fallstudien oder Referenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Der Kunde darf eine solche Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
§ 10 Keine Heilversprechen
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Therapie dar. brainLight-Systeme sind keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).
(2) Der Auftragnehmer positioniert brainLight-Systeme als Maßnahme zur Stressreduktion und kognitiven Regeneration im Kontext von BGM und QM — nicht als medizinische oder therapeutische Produkte. Aussagen zu Wirkungen beziehen sich auf bestehende Studienergebnisse; individuelle Ergebnisse können abweichen.
(3) Der Auftragnehmer empfiehlt bei gesundheitlichen Beschwerden die Konsultation eines Arztes oder Therapeuten. Die Pilotstudie ersetzt keine arbeitsmedizinische Vorsorge oder therapeutische Maßnahme.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, brainLight-Produkte gegenüber seinen Mitarbeitern ebenfalls nicht als medizinische Maßnahme, Heilmittel oder Ersatz für ärztliche Behandlung darzustellen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge (z. B. Pilotstudie) enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Laufende Beratungsverträge können von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist erfüllt, oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Bereits erbrachte Leistungen werden bei vorzeitiger Beendigung nach dem Umfang der bis dahin erbrachten Leistung abgerechnet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Letzte Aktualisierung: März 2026